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Was ist, wenn das KDG nicht gilt?

Fällt eine Einrichtung nicht unter den Anwendungsbereich des KDG, gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz sowie das entsprechende Landesdatenschutzgesetz. Im evangelischen Bereich gilt das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD). Bei ökumenischen Trägerschaften ist im Dialog mit den Datenschutzaufsichten zu klären, ob das katholische oder das evangelische Datenschutzgesetz angewendet wird.

Ganz wichtig: Einen datenschutzrechtlich freien Raum kann es nicht geben!

Für wen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) ? Und welches KDG gilt?

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