Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?
Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind Daten, die, weil es sensible Daten sind, eines speziellen Schutzes bedürfen. Es handelt sich zum Beispiel um Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Außerdem um genetische Daten (z. B. DNA-Analysen) und biometrische Daten (z. B. Fingerabdrücke, Stimmen- oder Iriserkennungen), Gesundheitsdaten (z. B. Einnahme von Medikamenten) oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
Die reine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist nach dem KDG keine besondere Kategorie personenbezogener Daten.
Fotos könnten rein theoretisch auch unter den Begriff der biometrischen Daten fallen. Jedoch werden sie nur dann von der Definition des Begriffs „biometrische Daten“ erfasst, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer Person ermöglichen (z. B. Abgleich eines Fotos mit einer Gesichtserkennungssoftware).
§ 11 Abs. 1 KDG regelt, dass die Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich untersagt ist, es sei denn, eine speziell in § 11 Absatz 2 KDG genannte Ausnahme greift, z. B. die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Was versteht man unter Datenverarbeitung?
Wann ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig?
Wie muss eine Einwilligung erfolgen?
Welche Rechte haben betroffene Personen? Welche Pflichten hat der/die Verantwortliche?