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Was ist ein/-e Auftragsverarbeiter/-in?

„Auftragsverarbeiter/-in“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Werden z. B. die Adressdaten der Vereinsmitglieder an eine andere Einrichtung, z. B. einen Verlag oder eine Behindertenwerkstatt, weitergeleitet mit dem Auftrag, die Mitgliederzeitschrift an die Vereinsmitglieder zu versenden, oder erfolgt die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsanlagen durch einen Externen, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung, vgl. § 29 KDG.

Keine Auftragsverarbeitung liegt beispielsweise dann vor, wenn die Ortsgruppe für eine bestimmte Veranstaltung von ihren Mitgliedern Zuschusslisten ausfüllen lässt und diese Listen an den Diözesanverband weitergeleitet werden, der dann entsprechende Zuschüsse zahlt. Hier handelt es sich um eine Offenlegung personenbezogener Daten nach § 9 KDG. Auch bei der Weiterleitung personenbezogener Daten von Kommunionkindern durch die Kirchengemeinde an die verbandliche Ortsgruppe, die die jährliche Sternsingeraktion durchführt, handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung, sondern um eine „Offenlegung“ in o.g. Sinn.

Wer ist „Verantwortlicher“ im datenschutzrechtlichen Sinne?

Welche Pflichten hat der/die Verantwortliche?

Welche Rechte haben betroffene Personen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?