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Welches Datenschutzzentrum ist zuständig?

Welches Datenschutzzentrum zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der kirchlichen Einrichtung. Es gibt insgesamt fünf Katholische Datenschutzzentren:

  • Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt/Main für das Erzbistum Freiburg und die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier,
  • Katholisches Datenschutzzentrum KdöR für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen,
  • Der Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O.,
  • Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die bayerischen (Erz-)Diözesen, Diözesandatenschutzbeauftragter der ostdeutschen Bistümer.

Links zu den Katholischen Datenschutzzentren finden sich auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz unter

www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente/

Für wen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) ? Und welches KDG gilt?