Welches Datenschutzzentrum ist zuständig?
Welches Datenschutzzentrum zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der kirchlichen Einrichtung. Es gibt insgesamt fünf Katholische Datenschutzzentren:
- Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt/Main für das Erzbistum Freiburg und die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier,
- Katholisches Datenschutzzentrum KdöR für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen,
- Der Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O.,
- Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die bayerischen (Erz-)Diözesen, Diözesandatenschutzbeauftragter der ostdeutschen Bistümer.
Links zu den Katholischen Datenschutzzentren finden sich auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz unter
www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente/
Für wen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) ? Und welches KDG gilt?